Aktuell (Stand Februar 2022)

Am 26. Januar 2022 hat der Bundesrat die STEP-Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauerte bis am 30. April 2022. In der Vorlage ist das Projekt Wankdorf-Muri unter den Erweiterungsprojekten gelistet, die zum Realisierungshorizont 2030 gehören und nun konkretisiert werden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) arbeitet derzeit das generelle Projekt aus, das im Jahr 2026 vorliegen soll. Die aktuelle Grundvariante sieht vor, dass der gesamte Abschnitt der Autobahn A6 zwischen Muri bei Bern und dem neuen Halbanschluss Schosshalde in einem Tunnel in beiden Richtungen unterirdisch geführt wird. Die bisherige A6 wird zur Stadtstrasse umgestaltet. Der ursprünglich geplante Anschluss Saali entfällt.

 

Aktuell (Stand Dezember 2020)

Das Bundesamt für Strassen hat die Arbeiten für das generelle Projekt vergeben, die Planungsarbeiten für den Bypass Ost laufen. Es ist vorgesehen, das generelle Projekt bis ca. 2022 zu erarbeiten, anschliessend wird es dem Bundesrat vorgelegt werden. Den genauen Stand des Projekts, die weiteren Schritte sowie weitere Informationen zum Bypass-Projekt finden Sie auf der Website https://www.bypass-bern-ost.ch/ des Bundesamtes für Strassen.

Das Unterstützungskomitee «Engpass Wankdorf-Muri beseitigen» verfolgt die Arbeiten weiterhin, verzichtet aber vorerst auf weitere Schritte.

 

Aktuell (Stand Februar 2018)

Im Februar 2017 haben Volk und Stände mit der Annahme des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) die Grundlage für künftige Investitionen in die Nationalstrassen geschaffen. Im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) befinden die eidgenössischen Räte periodisch – in der Regel alle vier Jahre – über den nächsten Ausbauschritt, konkret: Sie bestimmen die zu realisierenden Projekte und sprechen die entsprechenden Kredite. Projekte, bei denen die Dringlichkeit gegeben ist und auch der Projektstand bereits fortgeschritten ist, werden dem Realisierungshorizont 2030 zugewiesen. Projekte, die zeitlich weniger dringend sind und die auch planerisch noch nicht so weit fortgeschritten sind, werden unter dem Realisierungshorizont 2040 zusammengefasst. Die Dringlichkeit der Realisierung des Bypass-Projekts auf der A6 zwischen Bern-Wankdorf und Muri bei Bern wurde vom Bund anerkannt, das Projekt wurde dem Realisierungshorizont 2030 zugeteilt.

 Der Bundesrat hat im Januar 2018 die Vernehmlassung zum ersten Ausbauschritt (2019) im Rahmen des STEP Nationalstrasse eröffnet. Das Bypass-Projekt wurde diesem ersten Ausbauschritt erwartungsgemäss nicht zugeteilt. Auch wenn das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Projektierungsarbeiten (Erarbeitung des Generellen Projekts) bereits seit einiger Zeit aufgenommen und die entsprechenden Planermandate vergeben hat, so sind die Arbeiten noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine Aufnahme des Projekts in den ersten Ausbauschritt gerechtfertigt wäre.

Das Unterstützungskomitee «Engpass Wankdorf-Muri beseitigen» möchte auch in Zukunft den regelmässigen Austausch mit dem Direktorium des ASTRA pflegen, um sich über den Stand der Projektarbeiten zu informieren. Es wird sich dabei auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Planungsarbeiten des Bypass-Projekts vorangetrieben werden, sodass das Projekt möglichst in den nächsten, spätestens aber in den übernächsten Ausbauschritt aufgenommen werden kann.

Aktuell (Stand Mai 2016)

Der Bund sieht vor, künftige Projekte zur Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu finanzieren. Für die Finanzierung der Engpassbeseitigungsprojekte und insbesondere das Projekt Bypass Wankdorf-Muri ist die Annahme des NAF zentral. Die vorhandenen Mittel im heutigen Infrastrukturfonds sind für Engpassprojekte  äusserst knapp. Sie dürften kaum ausreichen, um das Projekt Bypass Wankdorf-Muri finanzieren zu können. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass der NAF geschaffen wird, denn dieser sichert die Mittel auch für Engpassprojekte und damit für das Projekt Bypass Wankdorf-Muri nachhaltig. Mit Inkrafttreten des NAF soll auch gleich eine erste Tranche an Mitteln für die Realisierung wichtiger Engpassbeseitigungsprojekte freigegeben werden. Leider ist die Finanzierung der Realisierung des Bypass-Projekts im Rahmen dieser ersten Tranche noch nicht gesichert, weil der Bund das Projekt einer tieferen Priorität (Modul 3) zugewiesen hat. Erst später wird das Parlament über die zweite Tranche und damit über diejenigen Engpassbeseitigungsprojekte befinden, welche ebenfalls prioritär realisiert werden sollen.

Auch die Initiative „für eine faire Verkehrsfinanzierung“, über die das Volk im Juni 2016 abstimmen wird, will mehr Mittel für die Strasse und damit auch für Engpassbeseitigungsprojekte zur Verfügung stellen. Wird die Initiative angenommen, so kann die NAF-Vorlage in ihrer heutigen Form nicht umgesetzt werden. Der NAF verbindet die Nationalstrassen- mit der Agglomerationsverkehrsfinanzierung und enthält ein strategisches Entwicklungsprogramm. Mit dem NAF kann demnach nicht nur das Nationalstrassennetz fertiggestellt werden, sondern es können auch Engpässe beseitigt und Projekte in den Agglomerationen verwirklicht werden. Die Kantone lehnen die Initiative „für eine faire Verkehrsfinanzierung“ ab, weil ihre Annahme dazu führen würde, dass substantielle Mittel bei anderen Aufgaben des Bundes und der Kantone fehlen würden.

Nach einer ersten Rückweisung der NAF-Vorlage an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) letzten Herbst hat der Ständerat in der Frühjahrssession 2016 der überarbeiteten Vorlage zugestimmt. Neu sieht die NAF-Vorlage die Integration des Netzbeschlusses vor, wodurch rund 400 Kilometer Kantonsstrassen an den Bund übergehen. Die Kantone beteiligen sich im Gegenzug mit 60 Millionen Franken an der Finanzierung. Der Vorstand des Unterstützungskomitees begrüsst diesen Entscheid und hofft, dass der Nationalrat dem Ständerat folgt.
Die KVF des Nationalrats ist an ihrer Sitzung von Anfang April 2016 einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 2. Mai 2016 weitergeführt. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat behandelt.

Der Vorstand des Unterstützungskomitees „Engpass Wankdorf-Muri“ hat bereits mehrfach die Wichtigkeit des NAF betont und sich dafür ausgesprochen, dass in der Vorlage genügend Mittel zur Engpassbeseitigung auf Nationalstrassen eingeplant werden. So hat er sich vor Beginn der Herbstsession 2015 wie auch vor der Frühjahrssession 2016 schriftlich an die Ständeräte aus den Kantonen der Hauptstadtregion Schweiz gewandt und um Zustimmung zur NAF-Vorlage gebeten. Daneben wurden weitere Gefässe genutzt, um das Anliegen wirksam zu deponieren, so z. B. die Treffen des Gemeinderats der Stadt Bern mit den Berner National- und Ständeräten oder die Treffen des Regierungsrates des Kantons Bern mit den beiden Berner Ständeräten. Der Vorstand des Unterstützungskomitees wird sich ebenfalls vor der Behandlung der Vorlage im Nationalrat für dessen Annahme einsetzen.

Der Bund sieht vor, den NAF 2018 und den Netzbeschluss 2020 in Kraft zu setzen. Das Parlament wird in Vier-Jahres-Etappen über die zu realisierenden Projekte und die Freigabe der Mittel entscheiden. In der ersten Tranche, welche auf die Inkraftsetzung des NAF hin freigegeben werden soll, sind die Projekte aus den ersten beiden Modulen des ursprünglichen Engpassbeseitigungs-Programms enthalten. Für die Aufnahme der Projekte aus dem Modul 3 in die zweite Tranche wird die Baureife des Projekts entscheidend sein. Entsprechend wichtig ist es, dass die Projektierung des Bypass-Projekts zügig vorangetrieben wird, sodass bei einer erneuten Bewertung und Priorisierung der Engpassbeseitigungs-Projekte ein möglichst weit fortgeschrittenes und bewilligtes Projekt vorliegt, dessen Finanzierung sich dann auch rechtfertigen lässt. Der Vorstand des Unterstützungskomitees „Engpass Wankdorf-Muri beseitigen“ wird sich hierfür beim ASTRA vehement einsetzen.

Aktuell (Stand August 2015)

Ende Juni 2014 ging die Vernehmlassung zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu Ende. Der Kanton Bern, die Regionalkonferenz Bern-Mittelland, die Stadt Bern sowie die Gemeinden Muri und Ostermundigen haben sich in einer gemeinsamen Vernehmlassungs-Eingabe dafür stark gemacht, dass im Rahmen des NAF genügend Mittel zur Engpassbeseitigung eingesetzt werden. Die überarbeitete Botschaft des Bundesrats an das Parlament wurde im Februar 2015 vorgelegt. Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die Vorlage einstimmig befürwortet, der Ständerat wird in der Herbstsession als Erstrat über die Vorlage debattieren.

Erfreulich ist, dass die Projektierung des Bypass-Projekts gesichert ist. Die Planungsarbeiten werden noch 2015 gestartet. Bis zur Realisierung des Engpassbeseitigungs-Projekts auf der A6 ist die Pannenstreifen-Umnutzung (PUN) von grosser Bedeutung. Mit dieser temporären Massnahme kann der Verkehr in Spitzenzeiten auf sechs Spuren fahren. Ein Pilotversuch des Bundes auf einem Abschnitt der A1 zeigte klar positive Resultate: Verbesserter Verkehrsfluss, tiefere Unfallrate und Reduktion des Schadstoff-Ausstosses. Der Bund will die Pannenstreifen-Umnutzungen daher auf weiteren Abschnitten realisieren, so auch auf der A6 zwischen Bern-Wankdorf und Muri. Die öffentliche Auflage zur Pannenstreifen-Umnutzung auf dem beschriebenen Abschnitt beginnt am 17. August 2015.

Das Unterstützungskomitee lud am 19. August 2015 zu einem Informations-Anlass zur PUN wie auch zum Bypass-Projekt. Neben Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer und Nationalrat und Stadtpräsident Alexander Tschäppät informierten auch Jürg Röthlisberger, Direktor Bundesamt für Strassen, und David Wetter, Filialchef Thun, Bundesamt für Strassen, über die PUN und das Bypass-Projekt. 

Medienmitteilung Pannenstreifen-Umnutzung PUN (19.8.15)
Factsheet Pannenstreifen-Umnutzung  (19.8.15)

Aktuell (Stand Juli 2014)

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat in der Session vom Juni 2014 die Motion für eine Berner Standesinitiative zur Beseitigung des Engpasses Wankdorf-Muri deutlich überwiesen. An dieser Stelle bedanken wir uns noch einmal bei sämtlichen Grossrätinnen und Grossräten, welche unser Anliegen unterstützt haben, Es freut uns, dass es uns gelungen ist, für ein kantonales Anliegen über die ganze Spannweite der im Grossen Rat vertretenen Parteien Zustimmung zu erhalten.

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2014 über das „zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel“ debattiert. Das Programm wurde unverändert verabschiedet, sodass das Bypass-Projekt auf der A6 im Modul III eingestuft bleibt. Eine Finanzierung des Projekts über den Kredit des Programms zur Engpassbeseitigung scheint zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr realistisch.

In der zuvor erwähnten Debatte des Nationalrats wurde mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig die Baureife eines Projekts sei. Es ist somit auch für die Engpassbeseitigung auf der A6 zwischen Wankdorf und Muri von grosser Bedeutung, dass die Planungsarbeiten weitergehen. Bei einer erneuten Bewertung und Priorisierung der Engpassbeseitigungs-Projekte muss ein möglichst weit fortgeschrittenes Projekt vorliegen.

Ende Juni 2014 ging die Vernehmlassung zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu Ende. Der Kanton Bern, die Regionalkonferenz Bern-Mittelland, die Stadt Bern sowie die Gemeinden Muri und Ostermundigen haben sich in einer gemeinsamen Vernehmlassungs-Eingabe dafür stark gemacht, dass im Rahmen des NAF genügend Mittel zur Engpassbeseitigung eingesetzt werden. Die überarbeitete Botschaft des Bundesrats zum NAF wird voraussichtlich Ende Jahr vorliegen. Wir hoffen, dass unser Anliegen berücksichtigt wird und dass wir so unserem Ziel wieder einen Schritt näher kommen werden.

Neben der Baureife ist es wichtig, dass die ganze vom Bauvorhaben betroffene Region hinter dem Projekt steht. Die Überweisung der Motion zur Standesinitiative war ein deutliches Signal in diese Richtung, das nach wie vor wachsende Unterstützungskomitee und eine wachsende Anzahl Supporter ist ein weiteres. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.